Offener Brief Rettung Hotel Stadt Leipzig (PDF)




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Title: Kabelwerk Meißen
Author: Jan Müller

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StadtbilDD – das Korrektiv . Postfach 801171 . 70511 Stuttgart
StadtbilDD – das Korrektiv
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Datum

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12.09.2016

Offener Brief
Aufruf zur Rettung des Hotel Stadt Leipzig
Das Hotel Stadt Leipzig an der Ecke Rähnitzgasse/Heinrichstraße, gilt als ältester Hotelbau Dresdens;
seine Entstehung geht bis in das 16. Jahrhundert zurück. Das Gebäude - im spätbarocken Stil errichtet
- gehört zu den wenigen aus dieser Zeit noch erhaltenen Gebäuden unserer Stadt.
Trotz des Leerstandes seit den 80er Jahren, besteht noch immer die Hoffnung, dass dieser Zeitzeuge
für die Nachwelt erhalten bleibt.
Daran hat sich nichts geändert, wie eine Anfrage beim Pirnaer Büro Seidel Architekten ergab. Dieses
ist seit Jahren mit der Sanierung des Hauses und einem Neubau im Hof beauftragt. Noch immer weckt
man falsche Hoffnungen: Derzeit würden Generalunternehmer und Bank kurz vor dem Abschluss der
Kreditverhandlungen stehen, so die hinlänglich bekannte Absichtserklärung.
Bröckelnder Putz, verrammelte Fenster, wucherndes Unkraut: Seit Jahren schon sieht das ruinöse
Hotel Stadt Leipzig seiner Sanierung entgegen. Hochtrabende Pläne für den Bau gibt es seit Jahren,
doch bis auf wiederholte Ankündigungen zum Baubeginn, hat sich bisher nichts getan.
Die Hotel Stadt Leipzig Objektgesellschaft mbH, die zum Warschauer Unternehmen Griffin Real Estate
gehört, lässt das Gebäude weiter verfallen. Mittlerweile erfolgten bereits Teilabrisse, sogar das
Notdach wurde mittlerweile wieder entfernt. Dem Eigentümer fehlt nach eigenem Bekunden sogar
hierfür das nötige Geld.
Laut geltendem Gesetz ist jeder Eigentümer dazu verpflichtet, seinen Besitz zu pflegen. Dies gilt im
besonderen Maße dann, wenn es sich um ein Baudenkmal handelt, welches durch seine gesamtgesellschaftliche Bedeutung besonders schützenswert erscheint. Kann oder will der Eigentümer dieser
Verpflichtung nicht nachkommen, verstößt er gegen Auflagen; spätestens dann besteht für ihn die
moralische Pflicht, das Objekt zu veräußern. Ist er zu diesem Schritt nicht bereit, muss als letztes Mittel
eine Enteignung in Erwägung gezogen werden und – wenn alle anderen Mittel erschöpft sind – auch
tatsächlich erfolgen!

Blatt 2 zum Brief vom 12.09.2016

Trotz aller eindeutigen Indizien, zog die Verwaltung bislang jedoch noch nicht einmal eine Enteignung
in Betracht, um Dresdens ältestes erhaltenes Hotel vor dem weiteren Verfall zu schützen. Ein
Umstand, der berechtigterweise bei den Bürgern zu immer mehr Unmut führt.
Von Seiten der Stadt schiebt man die Verantwortung dem Denkmalamt zu, mit dem lapidaren Hinweis,
dass eine Enteignung nur auf Antrag der Oberen Denkmalbehörde des Freistaats durchgeführt werden
kann.
Die Landesdirektion spricht aber vom genauen Gegenteil: Die Behörde sei zwar zuständig, bräuchte
aber einen Antrag von Seiten der Stadt, um tätig zu werden. Ein solcher Antrag liegt unserer
Erkenntnis nach noch immer nicht vor. Und: die Oberste Denkmalschutzbehörde ist auch sonst in
keinster Weise mit dem Objekt befasst! Ein Zustand, der für sich spricht und Fragen aufwirft:
Warum ist von städtischer Seite bisher kein entschiedener Schritt unternommen worden, alle
rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um dieses Kulturgut zu retten?
Wie kann es sein, dass sich die Landesbehörde für Denkmalschutz allen Ernstes mit der Begründung
aus der Verantwortung zu ziehen versucht, in dem sie auf den Umstand verweist, ein derartiges
Enteignungs-Verfahren sei noch nie durchgeführt worden?
Wir fordern alle am Entscheidungsprozess Beteiligten dazu auf, umgehend alle notwendigen
Maßnahmen zu ergreifen, so wie es das Gesetz in solchen Notsituationen vorsieht. Wir appellieren an
Sie, endlich das notwendige Druckmittel einer Enteignung gegenüber dem Eigentümer zu
positionieren!
Wir werden nicht zulassen, dass durch den Faktor Zeit hier stillschweigend weiter vollendete
Tatsachen geschaffen werden!
Der Tag des offenen Denkmals stand in diesem Jahr treffenderweise unter dem Motto:
„Gemeinsam Denkmale erhalten“.
Allen Beteiligten und Zuständigen sei dieses Motto als Herzensangelegenheit deutlich ins Bewusstsein
gerufen; mit gutem Willen ist eine Rettung in letzter Minute möglich!

Im Namen des StadtbilDD-Teams
Stefan Schiller und Michael Wolf






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